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Mitglieder

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das zentrale, beschlussfassende Organ des Katholikenrates. Sie besteht aus 25 Delegierten der Dekanatsarbeitsgemeinschaften der Pfarrgemeinderäte, 18 Delegierten der Katholischen Verbände, bis zu sechs weiteren Persönlichkeiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens, dem Geistlichen Beirat und dem Geschäftsführer.

Die Vollversammlung berät alle wichtigen den Katholikenrat betreffenden Fragen und legt die Richtlinien für die Arbeit fest.
Sie tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen und wählt aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n, den Vorstand sowie die vom Katholikenrat in andere Gremien zu entsendenden Mitglieder .